Zahnkosten Kompass Zahnarzt- und Hörgeräte-Kosten in Deutschland – ruhig und verständlich erklärt

Was kostet das – und was zahlt die Kasse?

Eine Krone, ein Implantat, ein Hörgerät: Kaum jemand kennt die Preise, bevor der Kostenvoranschlag auf dem Tisch liegt. Der Zahnkosten Kompass erklärt das System der gesetzlichen Krankenversicherung in klaren Worten – mit Festzuschüssen, Beispielrechnungen und ehrlichen Richtwerten, damit Sie jede Rechnung in Ruhe prüfen können.

Diese Seite erklärt das System in Deutschland (gesetzliche Krankenversicherung, GKV). In Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln und Zuschüsse – die Zahlen hier gelten dort nicht.
60 % Festzuschuss zahlt die Kasse zur Regelversorgung – mit Bonusheft bis 75 %
964,50 € Festbetrag pro Hörgerät bei Schwerhörigkeit
2.500–4.000 € kostet ein Implantat mit Krone insgesamt
Helle, moderne Zahnarztpraxis mit mehreren Behandlungsplätzen
Foto: Islererdem, Wikimedia Commons, CC BY 4.0

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Häufige Fragen vorab

Die vier Fragen, die uns am häufigsten erreichen – kurz beantwortet, bevor Sie sich in einen Ratgeber vertiefen.

Zahlt die Kasse mein Implantat?

Nein – nicht das Implantat selbst. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt ausschließlich den Festzuschuss für Ihren Befund, also denselben Betrag, den sie auch für die Regelversorgung (meist eine Brücke) zahlen würde. Die Titanschraube, der Aufbau und die aufwendigere Krone sind Ihre private Leistung. Realistisch bleibt ein Eigenanteil von etwa 1.900 bis 3.400 Euro pro Implantat. Die Details rechnet unser Implantat-Ratgeber Schritt für Schritt vor.

Was passiert ohne genehmigten Heil- und Kostenplan?

Dann gibt es in der Regel gar keinen Zuschuss. Der Heil- und Kostenplan muss vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und von ihr bewilligt werden. Beginnt die Behandlung vorher, darf die Kasse die Zahlung verweigern – auch dann, wenn die Versorgung medizinisch sinnvoll war. Warten Sie deshalb immer die schriftliche Bewilligung ab; sie gilt sechs Monate.

Gibt es Hörgeräte ohne Eigenanteil?

Ja. Hörakustiker müssen Ihnen eine geeignete Versorgung zum Festbetrag der Krankenkasse anbieten – also ohne Aufzahlung. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro pro Gerät. Voraussetzung ist eine Verordnung vom HNO-Arzt. Teurer wird es nur, wenn Sie sich freiwillig für Komfort- oder Designmodelle oberhalb des Festbetrags entscheiden.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung mit 50 noch?

Das hängt weniger vom Alter ab als von Ihrem Gebiss und den Vertragsbedingungen. Mit 50 sind die Beiträge höher und viele Tarife begrenzen die Leistungen in den ersten Jahren (Zahnstaffel). Wer absehbar größere Behandlungen braucht, muss wissen: Bereits angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen. Lohnen kann sich der Abschluss, wenn Ihre Zähne weitgehend gesund sind und Sie künftige Risiken absichern möchten. Unser Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung rechnet ehrlich vor, wann es sich trägt – und wann nicht.